Worum geht es?
Regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU. Für jedes harmonisierte Bauprodukt sind eine Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung verpflichtend — fehlerhafte CE bedeutet Inverkehrbringungsverbot und Bußgeld.
Welches Tool hilft?
1 Lösung im MarktzugangNorm-Hub decken BauPVO 305/2011 ab.