Normen-Atlas
Welche Verordnung betrifft welches Produkt?
Übersicht der 11 Verordnungen, die das Inverkehrbringen von Produkten in der EU regeln. Jede mit klarer Pflicht-Aussage und Verweis auf die Tools, die ihre Umsetzung übernehmen.
GPSR 2023/988
Allgemeine Produktsicherheitsverordnung
Seit dem 13. Dezember 2024 vollumfänglich anwendbar. Jedes Verbraucherprodukt braucht eine verantwortliche Person in der EU, Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsangaben sowie hinterlegte Pflichtdaten auf Online-Marktplätzen.
PPWR 2025/40
Verpackungs- und Verpackungsabfall-Verordnung
Die EU-Verpackungsverordnung wird ab dem 12. August 2026 wirksam. Für jede Verpackungsfamilie werden ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine EU-Konformitätserklärung Pflicht — bei Nicht-Konformität droht das Marktverbot.
BauPVO 305/2011
Bauproduktenverordnung
Regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU. Für jedes harmonisierte Bauprodukt sind eine Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung verpflichtend — fehlerhafte CE bedeutet Inverkehrbringungsverbot und Bußgeld.
EU 2024/3110
Neue Bauproduktenverordnung
Die überarbeitete Bauproduktenverordnung löst die BauPVO 305/2011 schrittweise ab und führt unter anderem einen digitalen Produktpass für Bauprodukte ein.
EN 1090-1
Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken
Harmonisierte Norm für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium. Grundlage für die CE-Kennzeichnung tragender Bauprodukte und die werkseigene Produktionskontrolle.
Maschinen-VO 2023/1230
EU-Maschinenverordnung
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Sie verschärft die Anforderungen an Betriebsanleitungen deutlich — inklusive digitaler Anleitungen, Cybersecurity-Hinweisen und Vorgaben für KI-Komponenten.
DIN EN IEC 82079-1
Erstellen von Gebrauchsanleitungen
Die Leitnorm für Aufbau, Inhalt und Verständlichkeit von Gebrauchs- und Betriebsanleitungen — Grundlage einer normkonformen technischen Dokumentation.
Kosmetik-VO 1223/2009
EU-Kosmetikverordnung (Art. 11)
Jedes kosmetische Mittel braucht vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung (CPSR), eine Produktinformationsdatei (PIF) und eine CPNP-Notifizierung.
CLP-VO 1272/2008
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Das EU-GHS-System für Chemikalien. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 führt neue Gefahrenklassen ein (ED-HH/-ENV, PMT, vPvM) mit den Stichtagen 01.05.2026 und 01.11.2026.
REACH 1907/2006
Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Das zentrale EU-Chemikalienrecht. Es verlangt Sicherheitsdatenblätter und die Weitergabe von Stoffinformationen entlang der gesamten Lieferkette.
CBAM 2023/956
CO2-Grenzausgleichsmechanismus
CBAM verpflichtet Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Strom und Wasserstoff, die grauen Emissionen ihrer Waren zu erfassen und zu melden — ab 2026 mit kostenpflichtigen Zertifikaten.