Worum geht es?
Jedes kosmetische Mittel braucht vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung (CPSR), eine Produktinformationsdatei (PIF) und eine CPNP-Notifizierung.
Welches Tool hilft?
1 Lösung im MarktzugangNorm-Hub decken Kosmetik-VO 1223/2009 ab.