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Norm

Kosmetik-VO 1223/2009

EU-Kosmetikverordnung (Art. 11)

Worum geht es?

Jedes kosmetische Mittel braucht vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung (CPSR), eine Produktinformationsdatei (PIF) und eine CPNP-Notifizierung.

Pflicht im Betrieb

Sicherheitsbewertung durch eine sachkundige Person, vollständige Produktinformationsdatei (PIF) und Notifizierung im CPNP vor dem Inverkehrbringen.

Welches Tool hilft?

1 Lösung im MarktzugangNorm-Hub decken Kosmetik-VO 1223/2009 ab.

IndiePiff

Chemie

Kosmetik-PIF für Indie-Brands: sammelt Rohstoffdaten, prüft Rezepturen gegen die EU-Anhänge, generiert INCI-Listen und CPNP-Export und stellt die Produktinformationsdatei zu großen Teilen automatisch zusammen — die finale Sicherheitsbewertung unterschreibt ein Partner-Bewerter.

Unsicher, ob Kosmetik-VO 1223/2009 dich betrifft?

Der Compliance-Check fragt nach Branche, Material und Auftragstyp — und zeigt dir, welche Normen Pflicht werden.